Bewegte Geschichte des Fridinger St. Annafestes
Am 24. November 1808 antwortete der katholische Kirchenrat dem Tuttlinger Oberamt auf den abgesandten Bericht: "Wir erteilen euch den Auftrag, dem Pfarrverweser Seyfritz in Fridingen, sowie dem Kaplan Mattes daselbst, auch dem Kaplan Krachenfels, zu eröffnen, wie äußerst mißfällig wir zu vernehmen hatten, daß sie sowohl gegen die bestehenden bischöflichen Anordnungen, als auch unsere königlichen Gesetze, an einem Werktage und in einer nicht dazu geeigneten Nebenkapelle Bey Fridingen einen auffallend feierlichen und schon den Polizeigesetzen in Rücksicht des Aufzuges und Schiessens entgegenlaufenden Gottesdienst abzuhalten sich angemaßt haben. Wir wollen nun denselben dieses ordnungswidrige Verfahren hiemit allen Ernstes und für das künftige Bey der schärfsten Ahndung untersagt haben. Ihr, das Oberamt, habt dabei noch weiter dem Pfarrverweser Seifritz und dem Kaplan Krachenfels zu bedeuten, daß wir sie, und zwar ersteren in 2/3, letzteren in 1/3 der Untersuchungskosten verurteilen".
Die Eintragungen in den Rechnungsbüchern bezeugen, dass das Annafest weiterhin gefeiert wurde. 1809 waren die Musikanten nach der Prozession bei Bärenwirt Schiele und verzehrten dort für 2 Gulden. 1810 wurde das Annafest in der Pfarrkirche gefeiert. 1812 bekam die aus elf Personen bestehende Kirchenmusik 2 Gulden und 45 Kreuzer zum Annafest, 1813 erhielt die Kirchenmusik 4 Gulden und 3 Kreuzer.
Am 22. Februar 1819 schrieb Dekan Münch, Wurmlingen, an den Fridinger Stadtpfarrer, dass auch die bisher übliche feierliche Prozession am Sonntag nach Johannestag in die St. Annakapelle mit dort gespendetem Wettersegen in Zukunft nicht mehr stattfinden dürfe.
Auch 1819 wurde das Annafest trotz des Verbotes gefeiert. Am 22. November 1819 legten das Oberamt und das Dekanatsamt dem örtlichen Pfarramt einen gemeinsamen Rezeß "zur gänzlichen Abstellung des St. Annafestes in Fridingen" vor. Darin heißt es: "In Betreff des auch dieses Jahr wieder stattgefundenen St. Anna-Festes werden dem wohllöblichen Pfarramt in Fridingen die hier allerhöchsten beiliegenden Resolutionen zur Abschrift und mit dem Auftrage mitgeteilt, dieselben dem Stadtmagistrat abermals zu eröffnen."
Weiter heißt es in dem Rezeß, "daß vermöge allerhöchsten Reskripts vom 16. Juli 1804 kein besonderer Gottesdienst oder Bruderschaftsfest aus einer aufgehobenen Wallfahrtskirche oder Kapelle in die Pfarrkirche versetzt werden dürfe". Dies bedeutete, dass das Annafest weder in der Kapelle noch in der Pfarrkirche gefeiert werden kann, was aber von den Fridingern wieder ignoriert wurde. Das Annafest wurde weiterhin jährlich gefeiert.